von Johann Dieminger (Wirtschaftsprüfer / Steuerberater) und Andreas Schneider (IT-Auditor)
Die Finanzverwaltung hat mit ihrem Schreiben vom 14.11.2014 (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)) die bestehenden BMF-Schreiben GDPdU vom 16.07.2001 und GoBS vom 07.11.1995 ersetzt und die GoBD neu geregelt.
Weitere Informationen finden Sie in der PDF der Sonderinformation.