Das Jahressteuergesetz 2022 greift mit mehr als 100 Einzelregelungen in eine Vielzahl steuerlicher Gesetze ein. Das jährlich wiederkehrende Jahressteuergesetz reagiert auf wirtschaftliche Erfordernisse, beachtet Entwicklungen des EU-Rechts und bindet Ergebnisse der Rechtsprechung in die Steuergesetzgebung ein. Des Weiteren setzt das Jahressteuergesetz die wichtigsten Vorhaben der Regierungskoalition zur steuerlichen Entlastung der Bürger um.
Die SONNTAG Group hat einen ersten Blick auf die geplanten Steuerentlastungsvorhaben des Jahressteuergesetztes 2022 geworfen. Noch sind die geplanten Änderungen zwar nicht final beschlossen, dennoch möchten wir Ihnen den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens nachfolgend vorstellen:
Steuerliche Berücksichtigung von Rentenbeiträgen ab 2023 statt ab 2025
Beiträge zur Rentenversicherung sollen ab dem Jahr 2023 voll von der Steuer absetzbar sein. Ursprünglich war diese Steuerentlastung erst ab dem Jahr 2025 vorgesehen. Der Koalitionsvertrag verlangt die Entlastung bereits ab dem Jahr 2023. Hintergrund ist, dass der Bundesfinanzhof im System der Rentenbesteuerung eine verbotene Doppelbesteuerung sah – nämlich in der Besteuerung des Einkommens, aus welchem die Rentenbeiträge gezahlt werden und in der Besteuerung der späteren Rentenauszahlungen.
Anhebung des Kindergelds
Ab dem Jahr 2023 soll das Kindergeld monatlich um 18 Euro für die ersten beiden Kinder und um zwölf Euro für das dritte Kind angehoben werden.
Fortführung und Modifikation der Homeoffice-Pauschale
Für jeden Kalendertag, den Steuerpflichtige ausschließlich zuhause arbeiten, kann ein Pauschbetrag von fünf Euro geltend gemacht werden. Ab dem Jahr 2023 können maximal 1.000 Euro – statt wie bisher 600 Euro – steuerlich berücksichtigt werden. Die steuerliche Anerkennung von Arbeitstagen im Homeoffice erstreckt sich damit künftig über 200 statt 120 Arbeitstage. Übrigens: Die Regelung findet auch Anwendung, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht.
Anhebung des Sparer-Pauschbetrags
Betreffend die Einkünfte aus Kapitalvermögen wird der pauschale Freibetrag („Sparer-Pauschbetrag“) von 801 Euro auf 1.000 Euro angehoben.
Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten im Wohnungsbau
Die Absetzung für Abnutzung („AfA“) wird für Neubauten, die ab dem 1. Juli 2023 fertiggestellt werden, von zwei auf drei Prozent erhöht.
Verbesserte Rahmenbedingungen für private Photovoltaik-Kleinanlagen
Für die Lieferung und Installationsleistungen, die in Verbindung mit solchen Anlagen stehen, soll künftig keine Umsatzsteuer mehr anfallen. Auch soll der Betrieb der Anlagen in einem bestimmten Rahmen ertragsteuerlich irrelevant sein.
Befristete Senkung der Umsatzsteuer auf Gas
Von Anfang Oktober 2022 bis Ende März 2024 soll die Umsatzsteuer auf Gas abgesenkt werden: Statt 19 Prozent Umsatzsteuer soll der reduzierte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent Anwendung finden. Unternehmen sind dazu angehalten, die Steuersenkung vollständig an die Verbraucher weiterzureichen. Durch die Maßnahme sollen andere Belastungen der Verbraucher, etwa durch die geplante Gasumlage ab Oktober 2022, abgefedert werden.
Verlängerung des Spitzenausgleichs für energieintensive Betriebe
Unter steigenden Energiepreisen leiden besonders Unternehmen, deren Geschäft eine hohe Energieintensität aufweist. Im Rahmen des auch im Jahr 2023 geltenden Spitzenausgleichs können sich die Unternehmen bis zu 90 Prozent der Energie- und Stromsteuer erstatten lassen. Hiervon dürften rund 9.000 Unternehmen profitieren.
Bekämpfung der „kalten Progression“
Der „kalten Progression“ gehen höhere Teuerungsraten voraus – jeder Euro verliert an Kaufkraft und Verbraucher können sich pro Euro weniger leisten. Wird eine Gehaltserhöhung durch die Inflation vollständig „aufgefressen“ und kommt es aufgrund der Gehaltserhöhung zu einer höheren Besteuerung, so führt dies dazu, dass einem Verbraucher bei steigendem Gehalt real weniger Geld zur Verfügung steht.
Um diesen Effekt zu bekämpfen soll der Einkommensteuertarif angepasst werden. Ab dem Jahr 2023 sollen höhere Steuersätze erst bei höheren zu versteuernden Einkommen Anwendung finden. Laut Bundesfinanzministerium würden hierdurch 48 Millionen Menschen eine Entlastung erfahren.
Schaffung nötiger Schnittstellen für Direktzahlungen
Die steuerliche Identifikationsnummer soll mit der IBAN des Steuerpflichtigen verknüpft werden. Hierdurch werden die organisatorischen Voraussetzungen für direkte Zahlungen öffentlicher Leistungen an die Bürger geschaffen.
Fazit und Ausblick
Die Bundesregierung hat zahlreiche Änderungen des Steuerrechts angestoßen. Das Kabinett hat die Pläne des Jahressteuergesetzes bereits gebilligt, sodass diese nun im Parlament Anklang finden können. Die geplanten Entlastungen würden laut Kabinettspapier zu Steuermindereinnahmen des Staats in Höhe von 3,2 Mrd. Euro führen.
Die SONNTAG Group wird das Geschehen um das Gesetzgebungsverfahren weiterhin beobachten und Sie über entsprechende Sonderinformationen auf dem Laufenden halten. Ergänzend hierzu finden Sie die Ansprechpartner, die Ihnen beratend und gestaltend zur Verfügung stehen und sich mit den vorstehenden Themen besonders beschäftigt haben.
Ihre Ansprechpartner
Jörg Seidel | Partner, Steuerberater
Martin Brodacki | Steuerassistent
Die Sonderinformation als PDF-Datei finden Sie im Nachgang verlinkt