Aktuelles zur Umsatzsteuer
Der EuGH hat mit Urteil vom 16.7.2015 entschieden, dass Holdinggesellschaften den Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für den Erwerb, das Halten oder die Veräußerung von Beteiligungen in voller Höhe geltend gemacht können, sofern und soweit sie steuerpflichtige Leistungen (z. B. Geschäftsführungsleistungen) an ihre Tochtergesellschaft erbringt. Die gegenteilige Auffassung des Bundesfinanzhofs, der eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge grundsätzlich vornehmen wollte, wird damit künftig nicht mehr haltbar sein.
Näheres zu der Entscheidung des EuGH entnehmen Sie bitte unserer