Aktuelles zur Umsatzsteuer
Die Lieferung eines Grundstücks ist grds. umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 9a UStG, allerdings besteht gem. § 9 Abs. 1 UStG die Möglichkeit der Option zur Steuerpflicht, sofern die Lieferung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen erfolgt. Bei Lieferungen von Grundstücken außerhalb des Zwangsversteigerungsverfahrens kann der Verzicht gem. § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG nur in dem gem. § 311b BGB notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass eine Option zur Steuerpflicht nicht nur in dem notariell zu beurkundenden Kaufvertrag sondern ebenfalls in einer notariell zu beurkundenden Vertragsergänzung oder -änderung erklärt werden könne.
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