Aktuelles zur Umsatzsteuer
Die Übertragung eines Grundstücks führt i.d.R zu einer nicht umsatzsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen, sofern ein Vermietungsbetrieb angenommen werden kann und dieser vom Erwerber fortgeführt wird. Die Fortführung eines Vermietungsbetriebes kann dann angenommen werden, wenn das Gebäude (zumindest teilweise) vermietet ist und der Erwerber die bestehenden Mietverträge übernimmt.
Mehr Informationen finden Sie in der PDF der Sonderinformation.