Sonderinformation | Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD

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Gestern einigten sich die CDU/CSU und die SPD 45 Tage nach der Bundestagswahl auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“, der auch umfangreiche steuerpolitische Neuerungen enthält. Im Rahmen dieses Beitrags möchten wir die wesentlichen geplanten Steuervorhaben der Großen Koalition überblicksartig zusammenfassen:

Unternehmensbesteuerung

  • Für die Jahre 2025, 2026 und 2027 soll mit einer degressiven Abschreibung für Ausrüstungsinvestitionen in Höhe von 30% ein sog. „Investitions-Booster“ eingeführt werden.
  • Ab dem Jahr 2028 soll der derzeitige Körperschaftsteuersatz von 15% in fünf Schritten um jeweils ein Prozent auf 10% gesenkt werden. Der Solidaritätszuschlag soll jedoch bestehen bleiben.
  • Die Große Koalition will prüfen, ob ab dem Jahr 2027 alle neu gegründeten Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform mit gewerblichen Einkünften (d.h. auch Personengesellschaften) körperschaftsteuerpflichtig werden können.
  • Das Optionsmodell des § 1a KStG und die Thesaurierungsbesteuerung (§ 34a EStG) für Einzelunternehmen und Personengesellschaften sollen wesentlich verbessert werden.
  • Einführung einer Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge.
  • Anhebung der Fördersätze und der Bemessungsgrundlage sowie Verfahrensvereinfachungen bei der Forschungszulage.
  • Der Mindesthebesteuersatz der Gewerbesteuer soll von 200% auf 280% angehoben werden um sog. „Scheinsitzverlegungen“ in Gemeinden mit geringem Gewerbesteuerhebesatz zu vermeiden.
  • An der globalen Mindestbesteuerung soll grundsätzlich weiterhin festgehalten werden. Hierbei soll eine dauerhafte Vereinfachung eingeführt werden, um eine Benachteiligung der deutschen Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu vermeiden.

Einkommenssteuer

  • Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll gesenkt werden. Hinsichtlich des Spitzensteuersatzes bzw. der sog. „Reichensteuer“ sind keine Änderungen im Koalitionsvertrag ersichtlich.
  • Der Solidaritätszuschlag soll unverändert bestehen bleiben.
  • Die Pendlerpauschale soll ab dem 01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht werden.
  • Zur Förderung von E-Fahrzeugen ist im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung eine Erhöhung der Bruttopreisgrenze auf 100.000 Euro vorgesehen.
  • Wer nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters freiwillig weiterarbeitet, soll das Gehalt bis zu 2.000 EUR pro Monat von der Steuer freigestellt bekommen.
  • Daneben sollen auch Überstundenzuschläge, die über die tarifliche Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden.

Umsatzsteuer

  • Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll ab dem 01.01.2026 dauerhaft auf 7% gesenkt werden.
  • Es ist eine Umstellung des Erhebungsverfahrens bei der Einfuhrumsatzsteuer auf ein Verrechnungsmodell geplant.

Stromsteuer

  • Auch die Stromsteuer soll um mindestens 5 Cent pro kWh auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden. Zudem sollen die Übertragungsnetzentgelte reduziert werden.

Darüber hinaus sind Maßnahmen zum Bürokratieabbau, insbesondere im Bereich der Steuerdeklaration sowie eine stärkere Digitalisierung der Finanzbehörden vorgesehen.

Wir halten Sie über den weiteren Fortschritt und Gesetzgebungsinitiativen im Rahmen unserer regelmäßig erscheinenden Newsletter informiert.

Ihre Ansprechpartner 

Wolfgang Löhr | Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater

Dr. Thomas Sanna | Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater

Christian Schöler | Partner, Steuerberater

Die Sonderinformation als PDF-Datei finden Sie hier.

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