„Wer nicht handelt, haftet“, Sonderinformation von Prof. Dr. Ulrike Trägner, Julian N. Modi und Frank Layher
Der Countdown läuft. Ab dem 25. Mai 2018 gilt sowohl die Datenschutzgrundverordnung ( DSGVO) EU-weit als auch ein neues nationales Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Insbesondere die Rechte von Betroffenen d.h. von Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, sollen wesentlich gestärkt werden. Für Unternehmen bringt die Neugestaltung des Datenschutzrechts erhebliche Änderungen mit sich. Die Zeit, sich entsprechend vorzubereiten, wird knapp. Bei Versäumnissen in der Ausrichtung auf die neue Rechtslage drohen massive Geldbußen.
Die Datenschutznovelle finden Sie hier.