Sonderinformation von Patrick Pointner und Dr. Rudolf Rupprecht, Sonntag & Partner
Am 4. Mai wurde das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die gesetzlichen Änderungen des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts werden am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Mit dem Gesetz gehen bedeutende Änderungen der Kaufmängelgewährleistung im Verkehr zwischen Unternehmen (B2B) und zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) einher.
Alle Änderungen und Praxisempfehlungen finden Sie hier (PDF-Datei).