In unserer letzten Sonderinformation zum Thema vom 24.04.2024 (Vergabetransformationspaket des BMWK) haben wir Sie über das Vorhaben der Regierung informiert, das Vergabewesen durch neue Gesetzgebung zu reformieren. Nun ist der erste Schritt getan und es liegt ein konkreter Entwurf vor, der innerhalb der Bundesregierung versandt wurde. Die wichtigsten Vorhaben und Maßnahmen wollen wir Ihnen nachfolgend in aller Kürze vorstellen:
- Das Vergabetransformationspaket sieht Neufassungen vor für GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, VSVgV, UvgO und den ersten Abschnitt der VOB/A.
- Darüber hinaus sieht der Entwurf „Folgeänderungen“ im LNG-Beschleunigungsgesetz, Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz, im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches sowie im Personenbeförderungsgesetz vor.
Konkretes:
- Änderung des Losgrundsatzes gem. § 97 Abs. 4 GWB: die Zusammenfassung mehrerer Lose soll nicht mehr zwingend zu einer Gesamtvergabe des gesamten Auftrags führen müssen. Der Auftraggeber soll demnach ausdrücklich auch nur einen Teil der Lose geeignet zusammenfassen und vergeben. Zeitliche Abläufe sollen zur Begründung der Losbildung nunmehr auch nach dem Gesetz herangezogen werden.
- § 108 GWB Inhouse-Vergabe soll klarer gefasst werden, um den öffentlichen Stellen eine Zusammenarbeit rechtssicherer und damit einfacher zu ermöglichen, ohne den Wettbewerb negativ zu beeinflussen.
- Geringere Anforderung an Leistungsbeschreibung gem. § 121 Abs. 1 S. 1 GWB: der Wortlaut „und erschöpfend“ soll gestrichen werden. Die Leistung muss zwar weiterhin so eindeutig wie möglich beschrieben werden, dies allein soll jedoch entscheidend und ausreichend sein. Ziel: Vermehrt funktionale Leistungsbeschreibungen.
- Eignungskriterien und Nachweispflichten, § 122 GWB: Eigenerklärungen sollen gestärkt werden, Nachweispflichten reduziert und Nachweisvorlagen auf aussichtsreiche Bieter begrenzt werden.
- Nach § 42 Abs. 4 VgV soll die Möglichkeit bestehen, bei offenen Verfahren die Angebotsprüfung vor der Eignungsprüfung durchzuführen; Ziel: Bürokratieentlastung.
- Nachforderung von Unterlagen, § 56 Abs. 2 VgV: die Unterscheidung zwischen unternehmens- und leistungsbezogenen Unterlagen soll aufgegeben werden wegen bestehender Abgrenzungsschwierigkeiten in der Praxis; § 56 Abs. 3 VgV soll aber unverändert bleiben.
- § 135 GWB soll dahingehend geändert werden, dass von der Unwirksamkeit des Zuschlags bei rechtswidrigen De-Facto Vergaben in Abwägung mit zwingenden Gründen eines Allgemeininteresses abgesehen wird. Die Erfolgsaussichten eines Nachprüfungsverfahrens sind damit besser abschätzbar.
- Nachprüfungsverfahren sollen digitaler werden, Entscheidungen sollen auch nach Aktenlage getroffen werden dürfen.
- Mittelstand, Start-ups und Innovationen sollen durch Aufnahme in § 97 GWB gestärkt werden; besondere Umstände dieser Unternehmerformen sollen bei der Auswahl der Eignungskriterien und Eignungsnachweisen besonders berücksichtigt werden.
- Anpassung Zahlungsmöglichkeiten gem. § 29 VgV für junge sowie kleine und mittlere Unter-nehmen (Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen).
- Anpassung § 35 VgV: Nebenangebote sollen stärker berücksichtigt werden.
- Einführung des neuen § 120a GWB: Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Kriterien.
- Einführung des neuen § 112a GWB: Umgang mit Bewerber und Bieter aus bestimmten Drittstaaten.
Ob die geplanten Gesetzesnovellen unter der amtierenden Regierung noch zur Umsetzung gelangen, ist zwar fraglich. Die Tendenzen der Neuregelungen zeigen aber eine bevorstehende Dynamik und einen Verbesserungswillen im Vergaberecht.
Wir halten Sie gerne weiterhin über den Fortgang des Gesetzgebungsprozesses auf dem Lau-fenden und beraten Sie umfassenden zu allen vergaberechtlichen Themen!
Quelle: Vergabetransformation im Überblick: Das plant die Ampel (cosinex.de)
Gerne stehen die Ihnen bekannten Ansprechpartner unserer Kanzlei hierfür zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner
Julia Spaderna | Rechtsanwältin
Dr. Thomas Reif | of Counsel, Rechtsanwalt
Robert Kutschick | Senior Manager, Rechtsanwalt
Maximilian Erhardt | Rechtsanwalt
Die Sonderinformation als PDF-Datei finden Sie im Nachgang verlinkt
Sonderinformation: Vergabetransformationspaket – Update zur Sonderinformation vom 24.04.2024