Am 18. Juni 2021 trat das Betriebsrätemodernisierungsgesetz – das „Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in der digitalen Arbeitswelt“ – in Kraft.
Durch das Gesetz werden nicht nur wichtige Normen des Betriebsverfassungsrechts, sondern auch solche des Kündigungsschutzes und des Sozialgesetzbuches IV geändert.
Das Gesetz soll die Betriebsratswahl vereinfachen und die Position der Betriebsräte stärken, insbesondere durch erweiterte Rechte bei der Weiterbildung, den Einsatz von künstlicher Intelligenz und bei mobiler Arbeit.
Auf nahezu sämtliche Unternehmen, auch auf betriebsratslose Betriebe, kommen zumindest im Rahmen des Unfallversicherungsschutzes bei mobiler Arbeit Änderungen zu. Gerne vermitteln wir Ihnen einen Überblick über die aktuelle Rechtslage sowie die maßgeblichen Handlungsbedarfe.
Wir freuen uns, Sie am
Donnerstag, 11. November 2021, 10:00 Uhr
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