Zum 1. Oktober 2022 tritt das „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ in Kraft. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12,00 Euro je Stunde angehoben. Gleichzeitig steigt die Geringfügigkeitsgrenze. Dies führt dazu, dass es einige Übergangsregelungen gibt, die zu beachten sind.
Arbeitsrechtlich sind Arbeitgeber zudem nach den seit 1. August 2022 geltenden Regelungen des Nachweisgesetzes verpflichtet, ihren Mitarbeitenden eine Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen an dem Tag, an dem sie wirksam wird, schriftlich mitzuteilen. Wenn Sie daher jenseits der gesetzlichen Entgelterhöhungen aufgrund des erhöhten Mindestlohns weitere Arbeitsbedingungen ändern wollen, sind auch diese schriftlich niederzulegen. Insbesondere bei Minijobs sind etwaige Änderungen – vor allem bezüglich der Arbeitszeit – dabei besonders gründlich umzusetzen, um weitergehende sozialversicherungs- sowie steuerrechtliche Risiken zu vermeiden.
Damit stellt sich die Frage, was Unternehmen arbeitsrechtlich, aber auch bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung beachten müssen?
In unserem Webinar informieren wir Sie wie gewohnt in kompakter und verständlicher Weise über arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten der Minijobs unter Beachtung der Neuregelungen.
Wir freuen uns, Sie am
Donnerstag, 6. Oktober 2022, 10:00 Uhr
einladen zu dürfen. Das Webinar wird voraussichtlich 45 Minuten in Anspruch nehmen – sehr gerne stehen wir Ihnen natürlich auch länger für Ihre Fragen und einen Austausch zur Verfügung. Kommen Sie gerne auch jederzeit bereits im Vorfeld sowie im Nachgang zu der Veranstaltung auf uns zu.
Wir bitten um Ihre Anmeldung per E-Mail an seminare@sonntag-partner.de. Die Einwahldaten für unser Zoom-Webinar erhalten Sie im Anschluss Ihrer Zusage.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und wünschen Ihnen eine gute Zeit.