Mit einem Vergleich zwischen der Hessischen Landeskartellbehörde und der Mainova AG wird ein Schlussstrich unter das Verfahren vor dem Ober-landesgericht um die Frankfurter Wasserpreise gezogen.
Die Mainova wird dazu eine Verpflichtungszusage gegenüber der Landeskartellbehörde abgeben, die von dieser akzeptiert wird. Nach dieser Zusage wird die Mainova ihre Wasserpreise in den Jahren 2012, 2013 und 2014 real um jeweils 25 % gegenüber 2011 senken. Darüber hinaus verpflichtet sich die Mainova, für die Jahre 2008 und 2009 zusätzliche Preissenkungen von ebenfalls jeweils 25 % zu leisten. Diese Preissenkung erfolgt in 2012 in Höhe von 33 %, in 2013 in Höhe von 17 %. Das Ausmaß der Preissenkungen liegt insgesamt bei deutlich über EUR 50 Mio.
Die Landeskartellbehörde hatte im Dezember 2007 der Mainova durch eine Preissenkungsverfügung aufgegeben, ihre Wasserpreise in den Jahren 2008 und 2009 um 37% zu senken. Dagegen klagte die Mainova vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main.
Während der seit Jahren andauernde Streit um die Wasserpreise in Frankfurt damit beendet ist, führt die Landeskartellbehörde ihre Verfahren gegen andere Wasserversorger weiter fort. So ist gegen die enwag in Wetzlar eine zweite Preissenkungsverfügung ergangen, nachdem der BGH bereits im Februar 2010 in einer Grundsatzentscheidung die durch die Kartellbehörde für die Jahre 2007 und 2008 verhängte Preissenkung bestätigt hatte.
Vertreter Mainova AG
Clifford Chance (Düsseldorf): Dr. Joachim Schütze, Nadja Esken (beide Kartellrecht)
Vertreter Land Hessen
Sonntag & Partner (Augsburg): Dr. Konrad Kern (Litigation)
Gaßner Groth Siederer & Coll (Augsburg): Dr. Thomas Reif (Kartellrecht)
Inhouse (Wiesbaden): Dr. Stephan Bredt
Hintergrund: Im Verfahren vor dem OLG Frankfurt war Mainova noch von Gleiss Lutz durch Prof. Bechtold vertreten worden. Reif und Kern vertreten seit langem die Kartellbehörde gemeinsam in sämtlichen Wasserpreisverfahren.