Die Bundesregierung hat nun das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) nach langer Diskussion verabschiedet.
Wir hatten Sie bereits in der Vergangenheit über die Inhalte der damals jeweils vorliegenden Entwurfsfassungen des Gesetzes informiert. Für Unternehmen, die in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, besteht nun dringender Handlungsbedarf.
Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch über einige wesentliche Gesichtspunkte des Gesetzes und stellen dar, wie wir Sie bei der Umsetzung der Verpflichtungen unterstützen können. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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