Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
Willkommen zu der achten Ausgabe unseres Newsletters, der Sie über aktuelle Themen und relevante Entwicklungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts informiert. In der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters informieren wir Sie über Entscheidungen aus dem Wettbewerbsrecht und IT-Recht. In letzter Zeit sind in diesen Bereichen Entscheidungen ergangen, die insbesondere im Bereich des Online-Marketings relevant werden. Hier gibt es für Unternehmen einige rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, die wir für Sie kurz und gezielt zusammenfassen, damit Sie die rechtliche Entwicklung stets im Blick haben.
Rechtskonformer Newsletterversand
Für viele Unternehmen ist die Internetpräsenz auf verschiedenen sozialen Netzwerken wie Instagram oder Facebook mittlerweile ein fester Bestandteil des Marketingkonzepts geworden. Dementsprechend verlockend ist es, diese Social-Media-Kanäle in die Kundenkommunikation einzubinden und darauf aufmerksam zu machen. Das AG Augsburg urteilte nun am 09. Juni 2023 (Az. 12 C 11/23), dass es erlaubt ist, die bestehenden Internetauftritte auf Social Media in dem Footer einer Kunden-E-Mail zu verlinken. Dies stellt nach Ansicht des Gerichts keine unzulässige E-Mail-Werbung dar.
Neues aus dem Wettbewerbsrecht
Das LG Düsseldorf entschied mit Urteil vom 19. Mai 2023 (Az. 39 O 178/22), dass ein Supermarkt-Discounter nicht mit der Aussage „Deutschlands bester Preis“ werben darf, ohne dem Verbraucher zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die ihm eine entsprechende Abwägung ermöglicht. Ohne den Informations- und Auskunftsrechten diesbezüglich nachzukommen, ist eine derartige vergleichende Aussage als irreführend einzustufen.
Ebenfalls zu Informationspflichten gegenüber Verbrauchern urteilte das OLG Düsseldorf am 06. Juli 2023 (Az. 20 U 152/22). In dem konkreten Fall warb ein Unternehmen mit der Klimaneutralität des Produktes. Grundsätzlich müssen Hersteller Verbrauchern bei der Werbung mit umweltbezogenen Angaben weitere aufklärende Hinweise bereitstellen. In der Rechtsprechung besteht allerdings aktuell noch kein allgemeiner Konsens, auf welche Weise diese Hinweise dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden müssen bzw. dürfen. Das OLG Düsseldorf ist der Ansicht, dass die wesentlichen Informationen mittel eines QR-Codes erfolgen können, die zu einer entsprechend informativen Website führen.
EuGH zur Grundpreisangabe beim Flaschenpfand
Der EuGH entschied mit Urteil vom 29. Juni 2023 (Az. C-543/21), dass das Flaschenpfand weiterhin separat ausgewiesen werden kann. Das Flaschenpfand muss daher nicht in die Grundpreisangabe, die nach der Preisangabenverordnung (PAngVO) verpflichtend ist, eingerechnet werden.
Handlungsempfehlungen
Wir empfehlen Ihnen, sich mit den einschlägigen Entwicklungen zu befassen und zu prüfen, ob und inwieweit diese für Ihren Werbeauftritt relevant sein könnten. Um nachteilige Rechtsfolgen wie Bußgelder, Abmahnungen, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zu vermeiden, sollten die einschlägigen Änderungen – sofern nicht bereits geschehen – so schnell wie möglich umgesetzt werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Bewertung der Rechtskonformität Ihres Unternehmensauftritts und beraten Sie hinsichtlich gegebenenfalls notwendiger Anpassungen. Die Ansprechpartner unserer Kanzlei stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner
Julian N. Modi | Partner, Rechtsanwalt
Dr. Birgit Müller | Senior Managerin, Rechtsanwältin
Robin Fiedler | Rechtsanwalt
Die Sonderinformation als PDF-Datei finden Sie im Nachgang verlinkt
Aktuelle und relevante Entwicklungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts