Artikel von Stephanie Deiters, Sonntag & Partner
Ende letzten Jahres wurden die Verwaltungsgrundsätze zur Betriebsstättengewinnaufteilung veröffentlicht. Die wichtigsten Neuerungen betreffen unter anderem folgende Bereiche:
• Der zentrale Begriff der Personalfunktion wird näher erläutert: Die Funktionsaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte erfolgt grundsätzlich nach qualitativen Gesichtspunkten. Sofern eine Person in mehreren Betriebsstätten qualitativ hochwertige Tätigkeiten erbringt, kann nach quantitativen Gesichtspunkten entschieden werden; dies muss nachvollziehbar dokumentiert werden.
• Darüber hinaus wird für die zur steuerlichen Ergebnisabgrenzung zu erstellende Hilfs- und Nebenrechnung festgelegt, dass auch Unterlagen zu den Aufzeichnungen gehören müssen, aus denen sich ergibt, wie die betreffenden Bestandteile und die anzunehmenden schuldrechtlichen Beziehungen im Ausland steuerlich zugeordnet und behandelt werden. Die Hilfs- und Nebenrechnung ist spätestens zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung zu erstellen.
• Das Dotationskapital ist für inländische Betriebsstätten nach der sogenannten Kapitalaufteilungsmethode zu ermitteln, wobei Abweichungen zum ausländischen Wertansatz 10% nicht übersteigen sollen.