Neuerungen zum GEIG und Angebot zur Kurzprüfung Ihrer Mietverträge
Die Umrüstung auf Elektromobilität ist seit Inkrafttreten des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes – kurz: GEIG – keine Herausforderung, die allein die Automobilindustrie trifft. Das Gesetz bestimmt umfassende Pflichten für Neubauten und Bestandsgebäude, sodass Eigentümer und Bauherren ebenfalls in die Pflicht genommen werden. Bei Lektüre des Gesetzes offenbaren sich Lücken, die zu Unsicherheiten bei den Betroffenen führen. Im Fokus dieser Sonderinformation steht § 10 GEIG, der eine Umsetzung ab dem 01.01.2025 verlangt und Eigentümer ohne klare Handlungspflichten zurücklässt.
Gerne beraten wir Sie bei der Umsetzung des GEIG und prüfen Ihre Mietverträge auf wirtschaftliche Risiken.