von Martin Jost (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht)
Ab 1. Januar 2015 gilt ein bundesweiter branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn von EUR 8,50 brutto je Zeitstunde.
Grundlage ist das am 16. August 2014 in Kraft getretene Mindestlohngesetz (MiLoG). Das MiLoG hat auch Auswirkung auf Arbeitgeber, die schon heute mehr als Mindestlohn zahlen. Wie die Gerichte und Verwaltungsbehörden die offen bleibenden Einzelfragen zum MiLoG klären bleibt abzuwarten. Nachfolgend geben wir Ihnen zunächst einen ersten Überblick über einzelne wichtige Auswirkungen des MiLoG.
Mehr Informationen finden Sie in der PDF der Sonderinformation.