Am 29. April 2011 wurde das Erste Gesetz zur Änderung des AÜG im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit soll die europäische Leiharbeitsrichtlinie (2008/104/EG 19.11.2008) umgesetzt werden und dem Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung entgegengewirkt werden.
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