Aktuelles zur Umsatzsteuer
In drei Urteilen vom 2.12.2015 nahm der BFH zur umsatzsteuerlichen Organschaft Stellung. Gesellschaften, die finanziell, organisatorisch und wirtschaftlich in das Unternehmen einer übergeordneten Gesellschaft eingegliedert sind, verlieren ihre Selbstständigkeit und werden unselbstständige Organgesellschaft des übergeordneten Organträgers. Umsätze zwischen den Gesellschaften stellen nicht steuerbare Innenumsätze dar und unterliegen in der Folge nicht der Umsatzsteuer. Vorteile ergeben sich hierdurch insbesondere für Konzerne, die umsatzsteuerfreie, den Vorsteuerabzug ausschließende Leistungen erbringen.
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