Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden u. a. die Regelungen zu elektronischen Rechnungen in § 14 UStG grundlegend geändert. Neben den bisher zulässigen EDI-Verfahren oder der qualifizierten elektronischen Signatur sollen künftig alle elektronischen Übermittlungsformate zulässig sein. Rechnungsempfänger haben jedoch im Gegenzug organisatorische Maßnahmen im Rahmen eines innerbetrieblichen Kontrollsystems zu ergreifen.
Nähere Informationen: Sonderinformation/elektronische Rechnungsstellung.