Update zur beabsichtigten Neuregelungen der elektronischen Rechnungsstellung
Bundestag und Bundesrat haben in ihren Sitzungen am 23.09.2011 dem Steuervereinfachungsgesetz 2011, das eine rückwirkende Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung vorsieht, zugestimmt. Die in unserem Newsletter vom 22.06.2011, sowie in der Sonderbeilage zum Mandantenrundschreiben Nr. 3 – Juni 2011 beschriebenen Änderungen treten damit rückwirkend zum 01.07.2011 in Kraft.