von Barbara Gayer (Rechtsanwältin, Steuerberaterin) und Thomas Kastenmeier (Rechtsanwalt, Steuerberater)
Nach geltendem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht kann bei der Vererbung oder Schenkung von Unternehmensvermögen für die Ermittlung der Steuerbelastung ein Wertabschlag von 85 % (Regelverschonung) bzw. 100 % (Vollverschonung) vom Verkehrswert vorgenommen werden. Diese Verschonungsregeln sind zwar an bestimmte Voraussetzungen (Einhaltung von Haltefristen, Beibehaltung der Lohnsummen, Unterschreiten der Verwaltungsvermögenquote) geknüpft. Dennoch sieht der Bundesfinanzhof in diesen Begünstigungen für Betriebsvermögen eine Ungleichbehandlung mit der Vererbung oder Schenkung von Vermögenswerten anderer Vermögensklassen (z. B. Geldvermögen, Immobilien) und hat das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz dem Bundesverfassungsgericht zur verfassungsrechtlichen Prüfung vorgelegt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird noch in diesem Jahr erwartet.
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Barbara Gayer / Thomas Kastenmeier, Sonntag & Partner