Sonderinformation | Erleichterte Vergabe von Bauleistungen nun auch auf Bundesebene!

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Der Bund hebt bis zum 31. Dezember 2025 die Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Direktaufträge an. In einem Erlass vom 03. April 2025 stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die konkreten Vorgaben vor.

Beschlossen wurden die folgenden Änderungen an der VOB/A:

  • In § 3a Absatz 2 Satz 1 wird die Fußnote 1 gestrichen.
  • In § 3a Absatz 3 wird die Fußnote 2 zu Fußnote 1 und erhält folgenden Text:
    „Für Bauleistungen kann befristet bis zum 31. Dezember 2025 eine Freihändige Vergabe bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer erfolgen.“
  • Der § 3a Absatz 4 erhält die Fußnote 2 mit folgendem Text:
    „Bauleistungen können befristet bis zum 31. Dezember 2025 nach Maßgabe des § 3a Absatz 4 ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens (Direktauftrag) bis zu einem voraussichtlichen Auftrags-wert von 15 000 Euro ohne Umsatzsteuer beschafft werden.“

Natürlich sind aber weiterhin die vergaberechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie Dokumentationspflichten einzuhalten.

Wir unterstützen und beraten Sie in allen Fragen rund um die Ausschreibung und Vergabe Ihres Vor-habens. Aber auch, was Sie als Bieter für eine erfolgreiche Teilnahme am Vergabeverfahren beach-ten müssen, erfahren Sie bei uns.

Quellen:
Befristete Erhöhung der Wertgrenzen für Bauleistungen VOB/A
Bund erhöht Wertgrenzen für Bauleistungen

Ihre Ansprechpartner 

Dr. Thomas Reif | of Counsel

Julia Spaderna | Senior Managerin, Rechtsanwaltin

Robert Kutschick | Senior Manager, Rechtsanwalt

Maximilian Erhardt | Rechtsanwalt

Die Sonderinformation als PDF-Datei finden Sie hier.

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