Der Bund hebt bis zum 31. Dezember 2025 die Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Direktaufträge an. In einem Erlass vom 03. April 2025 stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die konkreten Vorgaben vor.
Natürlich sind aber weiterhin die vergaberechtlichen Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie Dokumentationspflichten einzuhalten.
Wir unterstützen und beraten Sie in allen Fragen rund um die Ausschreibung und Vergabe Ihres Vor-habens. Aber auch, was Sie als Bieter für eine erfolgreiche Teilnahme am Vergabeverfahren beach-ten müssen, erfahren Sie bei uns.
Quellen:
Befristete Erhöhung der Wertgrenzen für Bauleistungen VOB/A
Bund erhöht Wertgrenzen für Bauleistungen
Dr. Thomas Reif | of Counsel
Julia Spaderna | Senior Managerin, Rechtsanwaltin
Robert Kutschick | Senior Manager, Rechtsanwalt
Maximilian Erhardt | Rechtsanwalt
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