Aktuelles zur Umsatzsteuer
Seit 1.1.2015 wurde das Recht der strafbefreienden Selbstanzeige zwar teilweise erheblich verschärft. Im Bereich der Umsatzsteuervoranmeldungen ergeben sich jedoch notwendige Erleichterungen. Leider greifen diese nicht für Umsatzsteuerjahreserklärungen.
Mehr Informationen finden Sie in der PDF der Sonderinformation.