Anlässlich der vergangenen Flutkatastrophe hat Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ein Unterstützungspaket angekündigt, um die bayerische Wirtschaft zu entlasten.
Die der „Flutschadensoforthilfe“ zugrundeliegende Förderrichtlinie wird derzeit durch das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie erarbeitet.
Details der geplanten Soforthilfen
Von der Flutkatastrophe betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern können Soforthilfen in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen beantragen. Die Hilfen decken unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen ab. Nicht versicherbare Schäden werden mit bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben unterstützt, versicherbare und versicherte Schäden mit bis zu 25 Prozent.
Zusätzlich: Härtefonds für existenzielle Notlagen
Unternehmen, die durch die Flut in eine existenzielle Notlage geraten sind, können zusätzliche Zuschüsse aus einem Härtefonds erhalten. Diese Unterstützung erfolgt je nach finanzieller Leistungskraft der Geschädigten und kann bis zu 100 Prozent der Schäden abdecken. Es soll jedoch darauf geachtet werden, dass keine Überkompensation erfolgt und Versicherungsleistungen angerechnet werden.
Beantragung und Auszahlung
Die Auszahlung der Soforthilfen erfolgt auf Antrag durch die jeweils zuständige Bezirksregierung. Die Förderrichtlinie wird derzeit erarbeitet, daher sind Anträge aktuell noch nicht möglich. Wir empfehlen potenziell Förderberechtigten gleichwohl, sich frühzeitig auf die Antragstellung vorzubereiten und alle erforderlichen Unterlagen bereits jetzt zusammenzustellen. Wegen der begrenzten Fördertöpfe ist im Antragsverfahren Eile geboten.
Unsere Beratungsleistung
Gerne klären wir für Sie eine mögliche Förderberechtigung. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir helfen Ihnen dabei, die notwendigen Dokumente zu sammeln und den Antrag möglichst frühzeitig, korrekt und vollständig zu stellen.
Sollten Sie Fragen in Zusammenhang mit der Flutkatastrophe abseits der Soforthilfe haben, beispielsweise im Bereich des Versicherungs- oder Baurechts, können Sie sich ebenfalls gerne an uns wenden.
Für Fragen im konkreten Einzelfall empfiehlt sich eine individuelle und einzelfallbezogene Analyse und rechtliche Beratung.
Ihre Ansprechpartner
Tobias Rilling | Partner, Rechtsanwalt
Niklas Bammler | Senior Manager, Rechtsanwalt
Die Sonderinformation als PDF-Datei finden Sie im Nachgang verlinkt
Flutschadensoforthilfe Bayern – bis 200.000 Euro je Unternehmen