Sonderinformation: Grundsteueränderungs­erklärungen

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Auf den Stichtag zum 1. Januar 2022 waren erstmals im Rahmen von Neubewertungen Grund-steuererklärungen auf Basis des neuen Grundsteuerrechts abzugeben.

Darüber hinaus können sich unter bestimmten Umständen Erklärungs- und Anzeigepflichten bei Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse in den Jahren 2022 und 2023 ergeben.

Relevante Änderungen:

  1. Baumaßnahmen (Neubau, Abriss, Aufstockung)
  2. Änderung des Grundsteuerwerts
  3. Änderung der Wohn- und/oder Nutzflächen
  4. Änderung der Grundstücksart (z. B. zwischen Ein-, Zweifamilienhaus, Mietwohngrund-stück)
  5. Nutzungsänderungen
  6. Änderung der Grundstücksart nach dem Verhältnis der Flächen vor und nach der Nut-zungsänderung
  7. Umwidmung zwischen Grundvermögen und land- und forstwirtschaftlichem Vermögen
  8. Übergang des Eigentums eines auf fremden Grund und Boden errichteten Gebäudes

Keine relevanten Änderungen sind insbesondere Eigentümerwechsel, einfache Modernisierungsmaßnahmen, Errichtung von freistehenden Carports.

 Änderungen der Jahre 2022 und 2023Änderungen des Jahres 2024 ff.
Bundesmodellbis zum 31.12.2024
(bei Nutzungsänderung innerhalb von drei Monaten nach Änderung)
bis zum 31.1. des Folgejahres
Bayernbis zum 31.12.2024bis zum 31.3. des Folgejahres
Baden-Württembergbis zum 31.1. des auf das Jahr der Änderung folgenden Jahresbis zum 31.1. des Folgejahres
Hamburgbis zum 31.3. des auf das Jahr der Änderung folgenden Jahresbis zum 31.3. des Folgejahres
Niedersachsenbis zum 31.12.2024bis zum 31.3. des Folgejahres
Hessenbis zum 31.12.2024bis zum 31.1. des Folgejahres

Ihr Ansprechpartner:

 

Michael Ammer | Partner, Steuerberater

 

Die Sonderinformation als PDF-Datei finden Sie im Nachgang verlinkt

Sonderinformation: Grundsteueränderungserklärungen

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