Auf den Stichtag zum 1. Januar 2022 waren erstmals im Rahmen von Neubewertungen Grund-steuererklärungen auf Basis des neuen Grundsteuerrechts abzugeben.
Darüber hinaus können sich unter bestimmten Umständen Erklärungs- und Anzeigepflichten bei Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse in den Jahren 2022 und 2023 ergeben.
Relevante Änderungen:
Keine relevanten Änderungen sind insbesondere Eigentümerwechsel, einfache Modernisierungsmaßnahmen, Errichtung von freistehenden Carports.
Änderungen der Jahre 2022 und 2023 | Änderungen des Jahres 2024 ff. | |
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Bundesmodell | bis zum 31.12.2024 (bei Nutzungsänderung innerhalb von drei Monaten nach Änderung) | bis zum 31.1. des Folgejahres |
Bayern | bis zum 31.12.2024 | bis zum 31.3. des Folgejahres |
Baden-Württemberg | bis zum 31.1. des auf das Jahr der Änderung folgenden Jahres | bis zum 31.1. des Folgejahres |
Hamburg | bis zum 31.3. des auf das Jahr der Änderung folgenden Jahres | bis zum 31.3. des Folgejahres |
Niedersachsen | bis zum 31.12.2024 | bis zum 31.3. des Folgejahres |
Hessen | bis zum 31.12.2024 | bis zum 31.1. des Folgejahres |
Michael Ammer | Partner, Steuerberater
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