Aktuelles zur Umsatzsteuer
Das Recht zum Vorsteuerabzug setzt grundsätzlich eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne der §§ 14, 14a UStG voraus. Bei fehlerhaften Rechnungen versagen sowohl die Finanzverwaltung als auch der BFH hingegen regelmäßig den Vorsteuerabzug. Bereits seit einiger Zeit zeichnet sich eine Abkehr der Rechtsprechung von dieser Praxis ab. So hat der BFH aktuell in zwei weiteren Verfahren die beantragte Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Mehr Informationen finden Sie in der PDF der Sonderinformation.