von Barbara Gayer (Rechtsanwältin / Steuerberaterin) und Simone Frank (Rechtsanwältin / Fachanwältin für Steuerrecht)
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 17.12.2014 hatte Bun-desfinanzminister Schäuble angekündigt, lediglich „minimalinvasiv“ in das bestehende Erb-schaftsteuergesetz (ErbStG) eingreifen zu wollen. Ein genauerer Blick auf die vorgesehenen Änderungen zeigt jedoch, dass zur Umsetzung der Vorgaben des BVerfG tief in die bisherigen Strukturen der Begünstigungen für Betriebsvermögen eingegriffen und das ErbStG künftig noch deutlich an Komplexität gewinnen wird.
Der vorgelegte Referentenentwurf vom 01.06.2015 wurde mittlerweile mit einigen Modifizie-rungen am 08.07.2015 von der Bundesregierung beschlossen. Dieser Gesetzesentwurf sieht folgende wesentliche Neuerungen vor:
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