Sonderinformation | Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD: Eine Analyse aus arbeitsrechtlicher Perspektive

/

Nachdem wir Ihnen in der vergangenen Woche die in dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und der SPD geplanten Steuervorhaben dargestellt haben, beleuchten wir nachstehend stichpunktartig die arbeitsrechtlichen Vorhaben der Koalitionspartner:

Mindestlohn

  • Es wurde das politische Ziel eines Mindestlohns i. H. v. EUR 15,00 pro Stunde bis zum Jahr 2026 gesetzt, wobei keine ausdrückliche Festlegung einer Höhe vereinbart wurde. Die Festlegung des Mindestlohns soll auch weiterhin über die Mindestlohnkommission erfolgen – künftig jedoch unter Orientierung an der Tarifentwicklung und an „60 % des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten“. In Branchen mit tendenziell niedrigen Löhnen wird die damit zu erwartende Erhöhung des Mindestlohns einen erheblichen Planungsdruck auslösen.

Arbeitszeit und Zeiterfassung

  • Es soll eine wöchentliche anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit möglich sein, um flexiblere Arbeitszeitmodelle umsetzen zu können.
  • Die Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung wird kommen, jedoch sollen Übergangsregelungen für kleine und mittelständische Unternehmen vorgesehen werden. Auch soll Vertrauensarbeitszeit im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie ohne Zeiterfassung möglich bleiben.
  • Der Koalitionsvertrag bleibt in diesen zentralen arbeitsrechtlichen Aspekten leider noch weitestgehend unkonkret.

Zuschläge

  • Mehrarbeit über tariflicher Vollzeit soll mit steuerfreien Zuschlägen vergütet werden können. Für nicht tariflich geregelte oder vereinbarte Arbeitszeit soll eine 40-Stunden-Woche als Basis herangezogen werden.
  • Ferner sollen für Teilzeitbeschäftige zum Anreiz der Arbeitszeitsteigerung steuerlich begünstigte Prämien gezahlt werden können.

Tarifrecht

  • Es soll ein Bundestariftreuegesetz zur Steigerung der Tarifbindungen eingeführt werden, wonach Vergaben auf Bundesebene bereits ab EUR 50.000,00 nur noch an Unternehmen mit tarifgerechter Bezahlung erfolgen soll.

Arbeits- und Fachkräftesicherung

  • Eine beschleunigte Anerkennung von Berufsqualifikationen soll durch eine zentrale „Work-and-Stay-Agentur“ mit digitaler Plattform ermöglicht und dort alle Prozesse gebündelt werden. Die Agentur soll die Ansprechpartnerin für ausländische Fachkräfte werden. Es wird sich für eine Anerkennung innerhalb von acht Wochen eingesetzt.

Digitalisierung und KI

  • Es sollen „richtige Rahmenbedingungen“ für die Digitalisierung der Arbeitswelt sowie Künstliche Intelligenz geschaffen werden. Der Einsatz von KI im Unternehmen soll sowohl die Qualifizierung der Beschäftigten als auch die faire Regelung des Umgangs mit den Daten im Betrieb voraussetzen.
  • Betriebsratssitzungen, Betriebsversammlungen und Betriebsratswahlen sollen künftig „online“ möglich sein. Ferner soll Gewerkschaften digitaler Zugang zu den Betrieben gewährt werden.

Gesetzliche Rentenversicherung

  • Rentner sollen künftig während des Rentenbezugs bis zu EUR 2.000,00 pro Monat steuerfrei dazuverdienen dürfen.

Sozialrecht

  • Das Sozialrecht soll modernisiert und entbürokratisiert werden, damit bürgerfreundliche Leistungen gewährt werden können. Insbesondere sollen bisherige Prozesse digitalisiert werden.
  • Scheinselbständigkeit soll weiterhin verhindert werden. Allerdings soll das Statusfeststellungsverfahren zeitnah schneller, rechtssichererer sowie transparenter werden.

Elektronischer Europäischer Sozialversicherungsausweis und A1-Verfahren

  • Die europarechtlich vorgegebene Einführung eines elektronischen Europäischen Sozialversicherungsausweises mit digitaler EU-Identität (EUDI-Wallet) zum Zweck der Mobilitätsförderung von Arbeitnehmern wird ausdrücklich unterstützt.
  • Entsendemeldungen sollen durch die Reform der eDeclaration technisch erleichtert werden. Die Entsendemeldung soll mit dem A1-Verfahren gebündelt werden können.
  • Der Schwerbehinderten- sowie Rentenausweis und die A1-Bescheinigung sollen digital mitführbar sein.

Gerne können Sie sich bei Fragen zu vorstehenden Themen, etwaigen Auswirkungen für Ihr Unternehmen oder Möglichkeiten der Vorbereitung jederzeit mit uns in Verbindung setzen. Im Übrigen halten wir Sie über den weiteren Fortschritt und Gesetzgebungsinitiativen im Rahmen unserer regelmäßig erscheinenden Newsletter informiert.

Ihre Ansprechpartner 

Dr. Viktor Stepien | Partner, Rechtsanwalt

Moritz Schwarzenberger | Senior Manager, Rechtsanwalt

Die Sonderinformation als PDF-Datei finden Sie hier.

Wir verzahnen wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Aspekte und beraten fachübergreifend und auf Augenhöhe.

Wir begleiten große Familienvermögen, um langfristige Werte über Generationen zu bewahren.

Wir bieten maßgeschneiderte, praktikable Lösungen zu IT-Compliance, Digitalisierung und IT-Projektmanagement.

Wir beraten, bewerten und prüfen – national, aber auch international als unabhängiger MOORE-Netzwerkpartner.

TOP