Am 04. August 2011 ist das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge in Kraft getreten.
Dadurch ergeben sich erneut Änderungen bei der Wertersatzpflicht im Versandhandel, insbesondere für Internet-Händler. Auch die amtliche Muster-Widerrufsbelehrung wurde geändert. Händler im Versand- und Online-Handel müssen diese Änderungen bis spätestens 04. November 2011 umsetzen. Ansonsten drohen kostenpflichtige Abmahnungen aber auch unnötige Streitigkeiten mit den Kunden.
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