von Johann Dieminger (Wirtschaftsprüfer / Steuerberater) und Andreas Schneider (Prüfungsassistent)
Die neuen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern sowie zum Datenzugriff (GoBD) des Bundesministeriums der Finanzen sollen die bisherigen GoBS aus dem Jahr 1995 und die GDPdU von 2002 ersetzen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung von elektronischen IT-Systemen und dem mittlerweile sehr stark verbreiteten Einsatz von Big Data, ist Anlass für eine Überarbeitung der bisherigen Verfahrensgrundsätze durch die Finanzverwaltung. Die neuen GoBD beziehen einerseits auf eine ordnungsmäßige Buchführung in elektronischer Form, anderseits auf steuerliche Grundsätze für den Datenzugriff der Finanzverwaltung auf steuerrelevante Daten. In einigen Bereichen bedeuten die GoBD eine Ausdehnung der steuerlichen Aufzeichnungs- bzw. Dokumentationspflichten. Vor diesem Hintergrund hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum vorliegenden Entwurf der GoBD gegenüber der Finanzverwaltung kritisch geäußert.
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Johann Dieminger / Andreas Schneider, Sonntag & Partner