„Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung“
Am 23. Mai 2014 hat der Bundestag das „Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrats gilt als sicher.
Das Gesetz soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten. Ab 1. Juli 2014 können alle Beschäftigten, die zwischen 63 und 65 Jahre alt sind, 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und noch keine Rente beziehen, ohne Abschläge in Rente gehen.
Mehr Informationen finden Sie in der PDF der Sonderinformation.
- Geltungsbereich der Neuregelung
- Regelung im Ruhestand
- gesetzliche Regelaltersgrenze
Martin Jost, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht