(Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag, 2012)
Im privaten Bereich ist ab 01.01.2013 für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu entrichten. Bei Unternehmen gelten andere Maßstäbe. Die bisherige gerätebezogene Gebührenordnung entfällt. Ab 1. Januar 2013 zahlen Unternehmen den Beitrag entsprechend der Zahl ihrer Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge. Die tatsächliche Zahl der Empfangsgeräte ist unerheblich. Darüber hinaus gibt es für gemeinnützige Einrichtungen Begünstigungen. …
(gesamte Sonderinformation als PDF -Datei)