von Prof. Dr. Ulrike Trägner
Mit der Entscheidung vom 06.10.2015 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich die bisher geltende Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission für ungültig erklärt und damit die für den Transfer personenbezogener Daten in die USA erforderliche rechtliche Grundlage aufgehoben. Angesichts der bereits bestehenden hohen Vernetzung von Unternehmen kann dies unter Umständen zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen führen, da Unternehmen nunmehr auf alternative Modelle zurückgreifen müssen und der gesamte Datenverkehr und die damit verbundenen Strukturen in die USA überprüft werden müssen.
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