Insbesondere aufgrund des Ukraine-Krieges und die damit einhergehende Reduzierung der russischen Gaslieferungen steigen in Deutschland derzeit die Gaspreise rapide. Um die erheblichen Kostensteigerungen zu reduzieren, soll neben den derzeit geplanten weiteren Maßnahmen auch die Umsatzsteuer auf Gas- und Fernwärmelieferungen kurzfristig von derzeit 19% auf 7% gesenkt werden.
Der Bundesrat hat daher heute, am 30.09.2022 der Steuersatzsenkung auf Lieferungen von Gas und Fernwärme bereits ab dem 01.10.2022 zugestimmt. Der reduzierte Steuersatz von 7% soll zunächst bis 31.03.2024 gelten.
Das bedeutet im Einzelnen.
-Senkung der Umsatzsteuer auf Lieferungen von 19% auf 7%
-Gilt für Lieferungen ab dem 01.10.2022 bis (voraussichtlich) 31.03.2024
-Gilt nur für Lieferungen aus dem Erdgas-/Fernwärmenetz, nicht andere Vertriebswege
-Gilt unabhängig von der Art der Erzeugung, also z.B. auch für Gas aus Biogasanlagen
Es besteht akuter Handlungsbedarf.
Die Einführung der Umsatzsteuersatzsenkung bereits zum morgigen Tag erfordert für Sie als Energieversorger die umgehende Umsetzung dieser im ERP-System. Nur so vermeiden Sie eine falsche Rechnungsstellung mit dem erhöhten Steuersatz und die damit im Zusammenhang stehenden Folgen.
Als vorsteuerabzugsberechtigter Kunde von Gas-/Fernwärmelieferungen trifft Sie eine erhöhte Prüfungspflicht Ihrer Eingangsrechnungen. Denn bei fälschlicherweise (noch) mit 19% ausgewiesenen Rechnungen für Gaslieferungen ab dem 01.10.2020 ist ein Vorsteuerabzug in Höhe der Differenz von 12% nicht möglich.
Als Vermieter*in sind Sie von der Steuersatzsenkung nicht unmittelbar betroffen. Denn die Wärmelieferung ist Nebenleistung zur Vermietungshauptleistung und daher wie diese zu behandeln, also steuerfrei bzw. bei zulässiger Option mit 19%. Rein wirtschaftlich stellt sich in diesem Zusammenhang jedoch die Frage, ob eine Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen im Hinblick auf die zu erwartenden höheren Kosten im Einzelfall sinnvoll ist.
Bei Fragen zur Umsetzung der Umsatzsteuersatzsenkung kommen Sie gerne auf uns zu.
Ihre Ansprechpartner
Charlotte Geiger | Partnerin, Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Eileen Danner | Rechtsanwältin, Steuerberaterin
Die Sonderinformation als PDF-Datei finden Sie im Nachgang verlinkt