Aktuelles zur Umsatzsteuer
Hintergrund
Mit Wirkung zum 1.10.2014 wurden die Voraussetzungen zum Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen auf den Leistungsempfänger neu geregelt. Insbesondere muss der Leistungsempfänger seinerseits nachhaltig Bauleistungen erbringen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung liegt Nachhaltigkeit vor, wenn zumindest 10% des Weltumsatzes durch Bauleistungen erzielt werden.
Die Nachweispflicht, dass die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergeht, liegt beim leistenden Unternehmer. Die Finanzverwaltung hat hierfür eine neue Bescheinigung auf dem Vordruck USt 1 TG entwickelt. Zur Verfahrensvereinfachung kann der leistende Unternehmer davon ausgehen, dass sein Leistungsempfänger die Voraussetzungen erfüllt, wenn ihm für den Zeitpunkt der Leistungserbringung eine gültige Bescheinigung seines Leistungspartners vorliegt. Die bisher in diesen Fällen verwendete „§ 48b-EStG-Bescheinigung“ hat damit künftig nur noch ertragsteuerliche und keine umsatzsteuerliche Bedeutung mehr.
Mehr Informationen finden Sie in der PDF der Sonderinformation.
Dr. Stefanie Becker, Sonntag & Partner