Aktuelles zur Umsatzsteuer
Hintergrund
Durch das Kroatienanpassungsgesetz wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers mit Wirkung zum 1.10.2014 u. a. um die Lieferung von bestimmten unedlen Metallen erweitert. Die Finanzverwaltung hatte hierzu mit Schreiben vom 26.9.2014 Stellung genommen und die Liefergegenstände, auf die die Regelung Anwendung findet, konkretisiert. Zudem beinhaltet das Schreiben eine Übergangsregelung, wonach es beim leistenden Unternehmer und beim Leistungsempfänger für vor dem 1.1.2015 ausgeführte Umsätze nicht zu beanstanden ist, wenn die Vertragspartner einvernehmlich noch von der Steuerschuldnerschaft des leistenden Unternehmers ausgegangen sind. Voraussetzung hierfür ist, dass der Umsatz vom leistenden Unternehmer in zutreffender Höhe versteuert wird.
Mehr Informationen finden Sie in der PDF der Sonderinformation.
Dr. Stefanie Becker, Sonntag & Partner