Aktuelles zur Umsatzsteuer
Mit Urteil vom 14.4.2015 (Rs. C-42/14) stellt der EuGH die derzeitige Sichtweise der Finanzverwaltung, dass übliche Mietnebenkosten (u. a. Heizung, Wasserversorgung, Reinigungsleistungen und Beleuchtung von Gemeinschaftsräumen) regelmäßig als Nebenleistungen zur Grundstücksvermietung anzusehen sind, in Frage.
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