JStG 2013: Zustimmung Bundesrat zum Kompromiss des Vermittlungsaus-schusses – Aufnahme der steuerlichen Neuregelungen in das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz
Die Vorhaben rund um das ursprünglich gescheiterte Jahressteuergesetz 2013 sind zu Ende gebracht worden. So hat der Bundesrat am vergangenen Freitag, den 07.06.2013, dem überraschend vom Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss (05.06.2013) zugestimmt; der Bundestag hatte einen Tag vorher seine Zustimmung erteilt.
Der Inhalt stimmt im Wesentlichen mit den bisher im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013(JStG 2013) enthaltenen Regelungen überein; jedoch wurden die steuerlichen Neuregelungen nun in das Gesetzgebungsverfahren zum sog. Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) aufgenommen.
Neben europarechtlichen (u.a. EU-Amtshilferichtlinie) und technischen (u.a. ELStAM-Verfahren) Vorgaben wurden auch mehrere steuerverschärfende Vorschriften zur Vermeidung bisher möglicher Gestaltungen (u.a. Cash-GmbH, RETT-Blocker, hybride Finanzierungen) umgesetzt. Wir verweisen insofern auch auf unser vergangenes Mandantenseminar am 15.05.2013.
Das Gesetz soll im Grundsatz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Zahlreiche Regelungen treten jedoch bereits rückwirkend zum 01.01.2013 oder im Laufe des Jahres 2013 in Kraft.
Wesentliche Änderungen haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst (mehr)