Mit Beschluss vom 14. März 2022 (Az. 3 OH 2767/22 KapMuG) hat das Landgericht München I dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) verschiedene Feststellungsziele zur Herbeiführung eines Musterentscheids vorgelegt, mit denen die wesentlichen Haftungsfragen im sog. Wirecard-Skandal geklärt werden sollen. Insoweit dürfen wir auf unsere bereits im Juli 2022 veröffentlichte Sonderinformation verweisen (abrufbar unter www.sonntag-partner.de).
Rund ein Jahr später hat das BayObLG dieses Musterverfahren nun unter dem Az. 101 Kap 1/22 offiziell eröffnet, indem es einen Musterkläger bestimmt und das Verfahren am 16. März 2023 im Klageregister öffentlich bekanntgemacht hat. Damit ist der Startschuss für das Kapitalanleger-Musterverfahren in Sachen Wirecard AG gefallen.
Dabei wird sicherlich auch das kürzlich veröffentlichte Untersuchungsergebnis der Abschlussprüferaufsicht (APAS) nicht unberücksichtigt bleiben. Die APAS ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH bei der Prüfung der Wirecard-Abschlüsse in den Jahren 2016 bis 2018 ihre Berufspflichten verletzt hat. Aus diesem Grund hat die APAS harte Sanktionen gegen die Wirtschaftsprüfer wegen ihrer Rolle im Wirecard-Skandal verhängt.
Geschädigte Wirecard-Anleger sollten daher spätestens jetzt aktiv werden. Denn mit der öffentlichen Bekanntmachung des Verfahrens im Klageregister hat die 6-monatige Frist für die Anspruchsanmeldung zum Musterverfahren zu laufen begonnen. Geschädigte Anleger, die bis-lang noch keine Klage erhoben haben, haben also noch bis Mitte September 2023 Zeit, ihre Schadensersatzansprüche verjährungshemmend zum Musterverfahren anzumelden. Ohne eine derartige Anspruchsanmeldung oder andere verjährungshemmende Maßnahmen drohen Ansprüche der Geschädigten im Wirecard-Skandal Ende des Jahres 2023 zu verjähren.
Die Anmeldung zum Musterverfahren bietet den Vorteil, dass die Ansprüche mit geringem Kostenaufwand und ohne Prozesskostenrisiko vor der Verjährung gesichert werden können. Dadurch wird es den Geschädigten letztendlich ermöglicht, in Ruhe den Ausgang des Musterverfahrens abzuwarten, um nach dessen Abschluss (jedenfalls faktisch) von der geklärten Rechtslage profitieren zu können. Sobald das Musterverfahren beendet ist, können sich die Anmelder dann – je nach Ausgang des Verfahrens – entscheiden, ob sie ihren Anspruch selbst im Klageweg geltend machen wollen oder nicht.
Bitte beachten Sie, dass für die Anspruchsanmeldung zum Kapitalanleger-Musterverfahren Anwaltszwang besteht. Wir können die Anmeldung gerne für Sie vornehmen.
Für die Anspruchsanmeldung und damit zusammenhängende Fragen stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner
Dr. Konrad Kern | Partner, Rechtsanwalt
Denis M. Morrone | Partner, Rechtsanwalt
Elisabeth Hirth | Rechtsanwältin
Patrick Pointner | Senior Manager, Rechtsanwalt
Die Sonderinformation als PDF-Datei finden Sie im Nachgang verlinkt