Bundesverfassungsgerichtsurteil in Kürze erwartet – Vermögensübertragungen daher jetzt planen und gestalten.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Verfassungsmäßigkeit der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer wird zeitnah nach den Bundestagswahlen erwartet.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte dem Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) vorgelegt (BFH v. 27.09.2012 – II R 9/11). Hierzu wird das BVerfG nun entscheiden.
Der BFH hält insbesondere die derzeitigen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Vergünstigungen für übertragenes unternehmerisches Vermögen (Betriebsvermögen, z.B. GmbH-Anteile, Anteile an Personengesellschaften) für ungerechtfertigt und im Ergebnis wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz für verfassungswidrig. Laut BFH besteht insofern eine Ungleichbehandlung gegenüber Steuerpflichtigen, die nicht erbschaft- bzw. schenkungsteuerlich begünstigtes Privatvermögen übertragen.
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