Die Reformation des deutschen Vergaberechts ist voll im Gange. Oder? Was wurde eigentlich aus dem Vorhaben der Regierung, Vergaben und öffentliche Beschaffungen durch eine bessere Gesetzgebung zu erleichtern, zu beschleunigen und rechtssicherer zu machen?
Zuletzt wurde das Vergaberecht umfassend 2015 reformiert – die Rechtsetzungsakte zur beschleunigten Beschaffung in Reaktion auf die Corona-Krise sowie den russischen Angriffskrieg einmal außer Acht gelassen.
Mit dem Koalitionsvertrag 2021 – 2025 „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ haben sich die regierenden Parteien darauf festgelegt das deutsche Vergaberecht zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Die öffentliche Beschaffung und Vergabe sollen wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer und innovativer ausgerichtet werden. Das nationale Vergaberecht soll entsprechend bereits bestehender europäischer Anforderungen weiter präzisiert werden und vieles mehr.
Erste Schritte – nämlich die Durchführung eines öffentlichen Konsultationsprozesses sowie die Auswertung von über 450 hierzu eingegangenen Stellungnahmen – sog. Stakeholder – sind bereits erfolgt. Als Stakeholder werden alle interessierten und betroffenen Parteien aus Bund, Ländern, Kommunen und Unternehmen bezeichnet.
Im Juni 2023 hat das BMWK zudem öffentliche Fachgesprächsrunden durchgeführt. Auf der Grundlage dieses Inputs erarbeitet das BMWK im weiteren Austausch mit den Stakeholdern einen Referentenentwurf, der eigentlich im Herbst 2023 vorgestellt werden sollte. Spoiler: Es liegt noch nichts Konkretes vor.
In seiner Keynote beim 10. Deutschen Vergabetag im November 2023 gab Staatssekretär Sven Giegold weitere Einblicke in den Stand des geplanten Vergabetransformationspakets der Bundesregierung: Eines der Mittel zur Vereinfachung und Bürokratieentlastung soll u.a. die Anhebung des Schwellenwertes für Direktaufträge auf 10.000 EUR werden. Die schon des Öfteren geforderte Verschmelzung der VOB/A mit den Regelungen der VgV und der UVgO soll aber nicht kommen.
Im Jahreswirtschaftsbericht 2024 – BT Drucksache 20/10415 – vom 21.02.2024 wurde dann angekündigt, dass die Bundesregierung im Jahr 2024 mit dem sogenannten Vergabetransformationspaket das Vergaberecht reformieren und dieses im 1. Halbjahr 2024 vorlegen wird. Wir dürfen also gespannt bleiben!
Gerne halten wir Sie über die weiteren Entwicklungen und die neue Gesetzgebung in unserem Newsfeed informiert. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne individuell und persönlich bei der Umsetzung Ihrer Vorhaben mit unserem multidisziplinärem Kanzleiteam!
Quellen:
> BMWK – Öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts („Vergabetransformationspaket“)
> Jahreswirtschaftsbericht 2024 (bmwk.de)
> BMWK – Vergabetransformationspaket 2023: Ein Blick in die Werkstatt
> Deutscher Bundestag Drucksache 20/10415 — Jahreswirtschaftsbericht 2024 der Bundesregierung
> Rede Puntation und Ausformuliert ohne Dialoge (bmwk.de)
> Deutscher Vergabetag – Rueckblick 2023 (deutscher-vergabetag.de)
> Robert Habeck will Praxischecks und neues Vergaberecht – Ziel: Bürokratie abbauen (rnd.de)
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