von Joachim Mairock (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) und Doris Zelend (Steuerberaterin)
Im Zuge der Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie wurde mit der Novelle des deutschen Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) die Pflicht zur Durchführung von periodischen Energieaudits für Unternehmen eingeführt. Aus dem EDL-G kann sich die Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und im Anschluss mindestens alle vier Jahre ergeben. Von dieser Pflicht sind alle Unternehmen betroffen, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen.
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