Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 14. März 2022 (Az. 3 OH 2767/22 KapMuG) ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG, Herrn Dr. Markus Braun, und die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) eingeleitet. In diesem Musterverfahren soll das Bayerische Oberste Landesgericht nun gebündelt für alle Parallelverfahren die wesentlichen Sach- und Rechtsfragen zu einer möglichen Haftung der o.g. Musterbeklagten klären.
Die Einleitung des KapMuG-Verfahrens ist aus Sicht der geschädigten Anleger sehr zu begrüßen. Denn für Geschädigte, die ihre Ansprüche bislang noch nicht im Klagewege geltend gemacht haben, besteht nunmehr die kostengünstige Möglichkeit, ihre Schadensersatzansprüche durch einen Rechtsanwalt verjährungshemmend zum Musterverfahren anzumelden. Dies ermöglicht es den Geschädigten, mit geringem Kostenaufwand und ohne Prozesskostenrisiko den Ausgang des Musterverfahrens abwarten und jedenfalls faktisch von den im Musterverfahren getroffenen Feststellungen profitieren zu können.
Ohne ein derartige Anspruchsanmeldung oder andere verjährungshemmende Maßnahmen drohen Ansprüche der Geschädigten im Wirecard-Skandal Ende des Jahres 2023 zu verjähren!
Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über den Ablauf des KapMuG-Verfahrens sowie die Vorteile einer Anspruchsanmeldung geben.
- Wie läuft das KapMuG-Verfahren ab?
- Mit dem eingangs bereits erwähnten Vorlagebeschluss vom 14. März 2022 hat das Landgericht München I den Grundstein für das Kapitalanleger-Musterverfahren in Sachen Wirecard gelegt.
- Im weiteren Verfahrensgang wird das Bayerische Oberste Landesgericht das Musterverfahren durch Bekanntmachung im Klageregister des elektronischen Bundesanzeigers (www.bundesanzeiger.de) eröffnen. Ab diesem Zeitpunkt haben geschädigte Anleger die Möglichkeit, ihre Ansprüche innerhalb einer Frist von 6 Monaten schriftlich gegenüber dem Oberlandesgericht anzumelden.
- Für die Anspruchsanmeldung besteht Anwaltszwang. Wir können Ihre Ansprüche für Sie zum Musterverfahren anmelden und Sie auch in einem anschließenden Klageverfahren – unter Anrechnung der für die Anmeldung entstandenen Kosten – anwaltlich vertreten.
- Sobald das Oberlandesgericht das Verfahren eröffnet hat und die Anmeldungsfrist zu laufen beginnt, werden wir Sie selbstverständlich nochmals gesondert informieren. Gleichwohl würden wir Ihnen empfehlen, sich so frühzeitig wie möglich mit uns in Verbindung zu setzen.
- Wer kann seine Ansprüche zum Musterverfahren anmelden?
- Grundsätzlich kann jeder geschädigte Anleger, der wegen desselben Anspruchs noch keine Klage erhoben hat, seine denkbaren Schadensersatzansprüche im Zusammengang mit dem Erwerb von Wirecard-Aktien zum Musterverfahren anmelden.
- Erfolgversprechend ist eine Anspruchsanmeldung aus unserer Sicht jedoch nur, wenn die Aktien der Wirecard AG vor Bekanntwerden des Skandals, d.h. vor der Ad-hoc-Mitteilung vom 22. Juni 2020, erworben wurden und der betroffene Anleger durch das Aktiengeschäft auch tatsächlich einen Verlust erlitten hat.
- Vorteile einer Anspruchsanmeldung
- Verjährungshemmung
- – Mit der Anmeldung eines Anspruchs zum Musterverfahren wird die Verjährung des angemeldeten Anspruchs bis zum rechtskräftigen Abschluss des Musterverfahrens gehemmt, ohne dass der geschädigte Anleger selbst (direkt) Klage erheben muss.
- – Der Anmelder kann also in Ruhe und ohne Prozesskostenrisiko den Ausgang des Musterverfahrens abwarten.
- – Innerhalb von 3 Monaten nach dem rechtskräftigen Ende des Musterverfahrens muss sich der Anmelder – freilich unter Auswertung des Musterentscheids – jedoch entscheiden, ob er seinen Anspruch nun im Wege der Leistungs- oder Feststellungsklage geltend machen will oder nicht.
- Faktische Bindungswirkung
- – Dabei können Betroffene von den im Musterverfahren getroffenen Feststellungen und der geklärten Rechtslage profitieren, ohne selbst den deutlich kostenintensiveren Klageweg beschreiten zu müssen.
- – Denn auch wenn der Anmelder nicht zum Verfahrensbeteiligten wird und damit rechtlich nicht an einen Musterentscheid oder Vergleich gebunden ist, entfaltet der Musterentscheid – zumal regelmäßig eine Überprüfung in einem Rechtsbeschwerdeverfahren durch den BGH erfolgt – auch gegenüber den Anmeldern jedenfalls eine faktische Bindungswirkung für die Instanzgerichte.
- Geringer Kostenaufwand
- – Die Anspruchsanmeldung ist mit einem überschaubaren Kostenaufwand verbunden und deutlich günstiger als ein Einzelklageverfahren.
- – Für die Vornahme einer Anspruchsanmeldung zum Musterverfahren berechnen wir eine Honorarpauschale von EUR 300,00 (netto), welche auf die Kosten eines späteren Klageverfahrens angerechnet wird.
- – Sofern Sie über eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügen und diese die Kostendeckung zusagt, fallen Ihnen für die Anmeldung – mit Ausnahme einer eventuellen Selbstbeteiligung – keine weiteren Kosten an. Die Deckungsanfrage und Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen gerne wir.
- Verjährungshemmung
- Welche alternativen Handlungsmöglichkeiten gibt es?
- Alternativ besteht selbstverständlich auch weiterhin die Möglichkeit, dass Sie Ihre Schadensersatzansprüche im Wege der Individual- oder Sammelklage gerichtlich geltend machen. Dadurch werden Sie Beteiligter des Musterverfahrens und sind als solcher an einen Musterentscheid und einen im Musterverfahren geschlossenen Vergleich rechtlich gebunden. Wir beraten Sie gerne, welcher prozessuale Weg für Sie am zweckmäßigsten ist.
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die obigen Ausführungen nur einen unverbindlichen Überblick über das KapMuG-Verfahren nach heutigem Stand (Juli 2022) geben sollen und eine individuelle Beratung daher nicht ersetzen können. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche und deren Anmeldung zum Musterverfahren.
Nachfolgende Ansprechpartner haben sich mit vorstehendem Thema besonders beschäftigt:
Ihre Ansprechpartner
Dr. Konrad Kern | Partner, Rechtsanwalt
Denis M. Morrone | Partner, Rechtsanwalt
Elisabeth Hirth | Rechtsanwältin
Patrick Pointner | Senior Manager, Rechtsanwalt
Die Sonderinformation als PDF-Datei finden Sie im Nachgang verlinkt
Wirecard-Finanzskandal – Anmeldung von Schadensersatzansprüchen zum Kapitalanleger-Musterverfahren