Aktuelles zur Umsatzsteuer
Mit Schreiben vom 2.1.2014 hatte das BMF zu der Frage der Zuordnung von Leistungen zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen Stellung genommen. Es unterscheidet zwischen:
- Zuordnungsgeboten (bei voller unternehmerischer Nutzung)
- Zuordnungsverboten (bei unternehmerischer Nutzung von weniger als 10 %)
- Zuordnungswahlrechten (bei teilweise unternehmerischer und teilweise privater Nutzung)
Weitere Informationen finden Sie in der PDF-Datei der Sonderinformation
Dr. Stefanie Becker, Sonntag & Partner