Das Wachstumschancengesetz hat am Freitag, 24.11.2023, die Zustimmung des Bundesrats nicht erhalten und muss zur grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss. Der Grund hierfür ist allerdings weniger im Grunderwerbsteuerrecht, sondern bei der Einführung einer Investitionsprämie zur Förderung der Transformation der Wirtschaft zu suchen.
Sollte im Vermittlungsausschuss dem vom Finanzausschuss vorgeschlagene zeitliche Aufschub um ein Jahr (§ 24 GrEStG) zugestimmt werden, bestünde für dieses Jahr kein Handlungsdruck (vgl. Sonderinformation vom 21.11.2023). Sofern jedoch auch diese Regelung nicht verabschiedet wird, empfiehlt es sich, Grundstücksübertragungen von Personengesellschaft auf deren Gesellschafter noch in diesem Jahr grunderwerbsteuerfrei durchzuführen. Bei der Übertragung auf Personengesellschaften befindet man sich hingegen in dem Dilemma, entweder auf die Überführung ins Gesellschaftsvermögen völlig zu verzichten oder die Übertragung noch in diesem Jahr grunderwerbsteuerfrei vorzunehmen und zu hoffen, dass die für diese Steuerbefreiung erforderliche Nachbehaltensfrist nicht durch die Abschaffung des Gesamthandsvermögens zum 1.1.2024 durchbrochen wird. Es bleibt also auch insoweit spannend, wann und wie der Vermittlungsausschuss entscheiden wird. Die letzte planmäßigen Sitzung des Bundesrats in diesem Jahr ist auf den 15.12.2023 terminiert.
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Dr. Thomas Sanna | Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater
Die Sonderinformation als PDF-Datei finden Sie im Nachgang verlinkt