Sehr geehrte Redaktion,
zu Ihrer Veröffentlichung vom 13. März 2021 hinsichtlich der Impf-Bevorzugung einer Augsburger Steuerkanzlei sowie einigen Stellungnahmen dazu in weiteren Ausgaben, möchte ich mich als Mitglied des Management Boards bei Sonntag & Partner heute gerne äußern.
Als in Augsburg mit unserem Stammsitz ansässige Wirtschaftskanzlei erreichen uns seit den Veröffentlichungen zahlreiche Fragen unserer Mandanten und Geschäftspartner dazu, wie wir zu diesem Vorfall stehen und gar, ob unser Haus diese Bevorzugung in Anspruch genommen hat. Im Namen meiner Partnerkolleginnen und Kollegen sowie unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann ich dies für unsere Kanzlei verneinen. Uns ist allerdings auch bewusst, dass alle Bürger, Unternehmen und Behörden täglich Entscheidungen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie treffen müssen und nicht immer alle davon nachvollziehbar oder fehlerfrei sind.
Als Arbeitgeber ist es vorrangig unser Anliegen unsere Mitarbeiter zu schützen, unsere Mandanten mit Rat und Tat durch diese schwierige Zeit zu begleiten und hierbei insbesondere das Dickicht der diversen Hilfspakete zu lichten. Wie viele andere Unternehmen auch tun wir dies im Rahmen unserer Möglichkeiten und der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben. Tagtäglich setzen sich auf diese Weise auch viele andere Berufssparten für uns alle ein, für alte und kranke Mitbürgerinnen und Mitbürger, für unsere Kinder und im Rahmen der allgemeinen Versorgung – sie alle nehmen das Risiko einer erhöhten Ansteckung in Kauf. Wenn ich beispielsweise eine Bäckerei besuche, mit entsprechender Menschenschlange vor mir, ist es die Fachkraft hinter dem Tresen, die sich dem Infektionsrisiko viel direkter stellt, als der Kunde das tut.
Der Pandemie werden wir nur gemeinsam Herr werden und wenn in absehbarer Zeit endlich ausreichend Impfstoff für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen zur Verfügung steht.
Herzliche Grüße,
Dr. Thomas Rau
Rechtsanwalt und Partner, Sonntag & Partner