Landgericht München verbietet Werbung für ein Desinfektionsmittel, wonach dieses angeblich 99,99 % der in der Luft vorhandenen Bakterien beseitigen könne. Gegen diese Aussage klagte ein Wettbewerber unter Vertretung unserer Kanzlei Sonntag & Partner (Sachbearbeiter: Rechtsanwalt Julian N. Modi) mit Erfolg.
In Zeiten der Corona-Pandemie – so das Gericht – sei die Frage, ob und wie Corona-Viren aus der Raumluft und von Oberflächen entfernt werden können, eine der brennendsten und für die ganze Welt wichtigsten gesundheitlichen Fragen überhaupt. Entsprechende gesundheitsbezogene Werbungen müssen daher zweifelsfrei der Wahrheit entsprechen. Was auf den ersten Blick nach einem Wundermittel in Zeiten von Corona klingt, hat sich nunmehr aber als „Luftnummer“ erwiesen. So konnte das in Anspruch genommene Unternehmen keinerlei Belege für deren Werbung liefern.
Alles Weitere finden Sie in der entsprechenden Pressemitteilung:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2020/9.php