Nach der Whistleblower-Richtlinie der EU sollen Hinweisgeber künftig besser geschützt werden, wenn sie Rechtsverstöße im Unternehmen aufdecken. Diese Richtlinie hätte in Deutschland bereits im Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Nachdem dies bislang nicht geschehen ist und die EU gegen Deutschland daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, hat die Bundesregierung am 27.07.2022 einen Regierungsentwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes veröffentlicht.
Am 16.12.2022 wurde dieser Entwurf in zweiter und dritter Lesung in der letzten Sitzung des Bundestags mit einigen wenigen Anpassungen verabschiedet. Im nächsten Schritt muss das Gesetz durch den Bundesrat. Das neue Gesetz wird nach derzeitigem Stand voraussichtlich im Mai 2023 in Kraft treten.
Daher sollten sich betroffene Unternehmen bereits jetzt mit den Verpflichtungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz befassen, um noch rechtzeitig mögliche Gestaltungsoptionen zu prüfen und umzusetzen. Dies gilt insbesondere für Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitern, da für sie die Verpflichtungen ab Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes gelten werden. Jedoch auch Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern treffen die Pflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ab dem 17.12.2023.
In unserem Webinar „Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Anforderungen und Umsetzung in Ihrem Unternehmen“ möchten wir Ihnen einen Überblick zu den gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes geben sowie Ihnen Umsetzungsmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen, insbesondere auch in Form eines digitalen Hinweisgebersystems, vorstellen.
Wir freuen uns daher, Sie am
Donnerstag, 16. Februar 2023, 10:00 Uhr
zu unserem Webinar einladen zu dürfen, das wir gemeinsam mit unseren Experten für digitale Hinweisgebersysteme von der SONNTAG IT Solutions veranstalten werden. Das Webinar wird voraussichtlich 45 Minuten in Anspruch nehmen – sehr gerne stehen wir Ihnen auch länger für Ihre Fragen und einen Austausch zur Verfügung.
Wir bitten um Ihre Anmeldung per E-Mail an seminare@sonntag-partner.de. Gerne lassen wir Ihnen nach Ihrer Anmeldung die Einwahldaten per E-Mail zukommen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und wünschen Ihnen eine gute Zeit.