Die Regierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat im Rahmen ihres Koalitionsvertrags erhebliche Verschärfungen der bestehenden Gesetzeslage zur Unternehmensmitbestimmung noch in dieser Legislaturperiode vorgesehen.
Erklärtes Ziel der Koalition ist es zum einen, bisherige „Umgehungen des Mitbestimmungsrechts“ zu verhindern. Zum anderen sollen die deutlich erweiterten Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes hinsichtlich der Unternehmensmitbestimmung in Konzernsachverhalten sowie für Kommanditgesellschaften auf das Drittelbeteiligungsgesetz übertragen werden.
Nach den Plänen der Koalition sollen damit deutlich mehr Unternehmen als bislang verpflichtet werden, einen Aufsichtsrat zu bilden, der zwingend zu einem Drittel oder der Hälfte mit Arbeitnehmern zu besetzen wäre.
Für viele mittelständische Unternehmen, die allein oder zusammengerechnet in einer Konzernstruktur den Schwellenwert von 500 Arbeitnehmern bereits überschritten haben oder – bei perspektivischem Wachstum – überschreiten möchten, haben die Koalitionspläne damit potenziell erhebliche Auswirkungen. Denn bisher unterlagen viele Unternehmen und insbesondere faktische Konzerne mit weniger als 2.000 Mitarbeitern nicht der Unternehmensmitbestimmung und waren nicht zur Bildung eines teilweise mit Arbeitnehmern besetzten Aufsichtsrats verpflichtet.
Bei einer durchschnittlichen Umsetzungsdauer eines Gesetzesvorhabens von 6 bis 9 Monaten einerseits und dem Aufwand für eine Umstrukturierungsmaßnahme von oftmals 12 bis 15 Monaten andererseits sollten sich betroffene Unternehmen und Unternehmensgruppen bereits jetzt mit dem Thema Unternehmensmitbestimmung befassen, um noch rechtzeitig mögliche Gestaltungsoptionen zu prüfen und umzusetzen.
Dies gilt nicht nur – aber insbesondere – für Familienunternehmen, deren Konzernmutter regelmäßig eine Holdinggesellschaft ist und in deren Tochter- und Enkelgesellschaften die unterschiedlichen sowie oftmals familiär geprägten Interessen fein austariert sind und bleiben sollen.
Gerne vermitteln wir Ihnen im Rahmen unseres Webinars einen Überblick über die aktuelle Rechtslage, die zu erwartenden Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen sowie mögliche Gestaltungsansätze, um dem beabsichtigten Gesetzesvorhaben der Koalition zu begegnen.
Wir freuen uns, Sie am
Donnerstag, 29. September 2022, 10:00 Uhr
einladen zu dürfen. Das Webinar wird voraussichtlich 45 Minuten in Anspruch nehmen – sehr gerne stehen wir Ihnen natürlich auch länger für Ihre Fragen und einen Austausch zur Verfügung. Kommen Sie gerne auch jederzeit bereits im Vorfeld sowie im Nachgang zu der Veranstaltung auf uns zu.
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